Herzlich willkommen.
Sie wollen die Fachkunde für elektrische Mittelspannungs-
Anlagen bis 36 kV oder evtl. höher (z.B. USA 40,5 kV) erwerben,
um das Ziel der Schaltbefähigung / Schaltberechtigung
zu erreichen?
Dann nehmen Sie bitte an einem Fachseminar bei uns
in Wesel teil. Oder ich komme zu Ihnen, um mit Ihnen
und Ihren Mitarbeitern an Ihren eigenen Anlagen zu schalten.
Oder wollen Sie einfach einmal eine Stunde bei uns schalten
kommen und einen ersten Eindruck im Bereich Mittelspannung gewinnen? Dann rufen Sie doch einfach an und kommen zum kostenlosen Erstgespräch vorbei.
Unser BONUS für Sie:
Wir schulen das Grund-Prinzip. Wir kennen viele
Anlagentypen: Große oder kleine, alte oder neue,
regionale oder internationale, gasisolierte
oder luftisolierte ... .
Neben der theoretischen Ausbildung (Modul 1) und
unseren Schulungen an unseren eigenen Anlagen (Modul 2)
stehen wir Ihnen und Ihren Mitarbeitern bundesweit auch als
Ingenieurbüro nach den Unterweisungen für mehrere
Jahre im Rahmen ihrer Anliegen zur Verfügung (Modul 3):
z.B. Unterweisungen in Ihren elektrisch abgeschlossenen
Betriebsstätten, Besichtigungen und Beurteilungen von
elektrischen Anlagen, Klärung technischer Fragen,
wiederholte Ausstellung von Teilnahmezertifikaten (z.B.
bei Verlust oder z.B. in englischer Sprache) usw..
Wir bieten neben unseren Schulungen einen auf Sie
angepassten individuellen und bundesweiten Service an.
Folgender gesicherter Weg führt zur Schalthandlung,
so dass auch Ihre beiden Versicherungen (Betriebshaftpflicht-
Versicherung und Unfallversicherung) zufrieden sind:
1. Schritt:
Teilnahme an einer qualifizierten Schalt-Unterweisung
(siehe DGUV Vorschrift 1 §4 Unterweisungen)
2. Schritt:
Beurteilung der Schaltbefähigung durch den Arbeitgeber
z.B. Anlagen-Kenntnisse, Erfahrung, Gesundheit usw.
(siehe DGUV Vorschrift 1 §7 Befähigung für Tätigkeiten)
3. Schritt:
Berechtigung zur Schalthandlung durch Arbeitgeber
4. Schritt:
Schaltauftrag an der Anlage bzw. im Bereitschaftsdienst
Wir helfen Ihnen dabei, diese Begriffe zu verstehen,
um das Ziel der "SCHALTBERECHTIGUNG" zu erreichen.
Leider treten bei diesem Weg immer wieder Missverständnisse
auf. Eine nicht weisungsbefugte betriebsfremde Person (z.B. ein
Seminaranbieter) kann aus versicherungs- und haftungs-
rechtlicher Sicht keine Schaltbefähigung bzw. Schaltberechtigung
ausstellen.
Diese "Übertragung der Unternehmerpflichten"
gemäß der DGUV Vorschrift 1, dem Arbeitsschutz-
und dem Ordnungswidrigkeitsgesetz sowie dem
7. Sozialgesetzbuch" ist immer Aufgabe des Arbeitgebers.
Er wird die Fähigkeiten der Mitarbeiter hinreichend einschätzen
(z.B. Beurteilung der Person, Gesundheit, Zuverlässigkeit,
Einweisung, Anlagenkenntnis, Klärung der versicherungs-
technischen Bedingungen usw.).
Deshalb kommen Sie bitte zunächst zu uns,
um eine gute Grundlage zu erhalten.
Bei uns erhalten Sie entsprechende Formulare.
Ein Seminaranbieter stellt jedoch durch eine
schriftliche Prüfung und eine personenbezogene Beobachtung
fest, ob der Seminarteilnehmer das fachliche Grundverständnis
erworben hat und stellt bei erfolgreicher Teilnahme
ein Zertifikat aus.
Bitte verwechseln Sie zudem nicht den Begriff
"Befähigung für Tätigkeiten" gemäß DGUV Vorschrift 1 §7
mit der "befähigten Person" gemäß TRBS 1203.
Unsere Kunden schalten und arbeiten oft international,
z.B. in USA, Indien, China, Russland, Ukraine, Europa,
Nord-Afrika sowie in der internationalen See-Schiffahrt.
Bei Bedarf erhalten Sie zusätzlich auf Wunsch
ein englisch-sprachiges Teilnahmezertifikat.
Seit vielen Jahren werden bei uns öffentliche
und firmeninterne Termine für Erstunterweisungen
und Wiederholungsunterweisungen angeboten.
Wie auch in den letzten Jahren finden laufend
(ca. zweiwöchentlich) Erstunterweisungen im Monat statt.
Separate Firmentermine erbitten wir auf Anfrage.
TERMINE:
Alle regulären und öffentlich wahrnehmbare
Termine finden Sie HIER.
Einzel- oder Gruppentermine für
Firmen (Inhouse oder bei uns in Wesel) erhalten
Sie auf Anfrage (für ein- bis fünftägige Kurse
je nach Anforderung und Unterweisungstiefe).
Die 2-tägigen Unterweisungtermine
zum Erwerb der Fachkunde zur Schaltberechtigung bis 36 kV
vorgesehen.
Bitte fragen Sie bei Firmenanfragen und bei
Änderungswünschen per E-Mail nach unter
ib@hetzel-wesel.de oder rufen Sie uns telefonisch an.
Die durchschnittliche Teilnehmerzahl von 3-8 Personen
pro Seminar sollte gemäß unserem Verständnis nicht
überschritten werden. Bei kleinen Gruppen können die
praktischen Übungen an den Mittelspannungsanlagen
intensiver geschult werden. Dies ist ein eindeutiger Vorteil
bei unseren Seminaren. Die Lehrgänge werden in der
gesamten Bundesrepublik Deutschland anerkannt.
Mindestens einmal jährlich muss auch für
Schaltberechtigte gemäß DGUV Vorschrift 1 §4
eine Wiederholungs-Unterweisung stattfinden ,
damit der Mitarbeiber in diesem Arbeitsbereich seine
Befähigung (DGUV Vorschrift 1 §7) erhalten bleibt.
Wir bieten dazu eine Unterweisungsmöglichkeit an
vorhandenen luft- und SF6 gasisolierten Schaltanlagen an.
Dipl.-Ing. Dieter Hetzel VDE VDI
Ingenieurbüro für
- Arbeitssicherheit
- Elektrische Energietechnik
- Schulungszentrum
Abelstraße 46
46483 Wesel
Tel. 0281-1643 870 (Büro)
Fax: 0281-1643 479
E-Mail: IB@Hetzel-Wesel.de
URL: www.Hetzel-Wesel.de
Das Ing.-Büro Hetzel ist spezialisiert auf
Arbeitssicherheits-Unterweisungen für den Betrieb
von luft- und SF6-gasisolierten Mittelspannungsanlagen bis
36 kV. Das Ingenieurbüro ist im Jahr 2005 gegründet worden
und entwickelte sich seitdem in Nordrhein-Westfalen zu einem
Ausbildungstreffpunkt für Mittelspannungstechnik.
Es werden verschiedene Organisationsformen zur
Durchführung angeboten. Je nach Schwierigkeitsgrad,
Erfahrungen, vorhandenen Kenntnissen und Zielsetzungen
fragen unsere Kunden individuelle Unterweisungsmöglichkeiten
an.
Bitte wählen Sie die für Sie am Besten geeignete
Organisationsform aus:
1. Seminare in WESEL
2. INHOUSE-SEMINARE vor Ort bei IHNEN als Kunde
3. Kombinierte SEMINARE IN WESEL und INHOUSE
vor Ort bei IHNEN als Kunde
4. BUNDESWEITE SEMINARE in Ihren Niederlassungen
5. ggf. INHOUSE-SEMINARE bei IHREM Kunden in
Zusammenarbeit mit IHNEN
Bezüglich den Kenntnissen und Voraussetzungen der
Teilnehmer können unterschiedliche Vertiefungsstufen
gewählt werden.
ONLINE_SEMINARBESTELLUNG: Bitte fragen Sie alle
Terminoptionen bei uns an oder besuchen Sie
unseren Online-Shop.
Hier einige weitere Möglichkeiten der Seminardurchführung:
Dauer |
WESEL |
INHOUSE |
|
|
|
|
|
0,5 Tage
(4,5 Std.) |
Kurzunterweisung
(Schaltpraxis) mit
praktischen Übungen
an nicht aktiven
Anlagen |
Kurzunterweisung
(Theorie) mit Revision
der innerbetrieblichen
Schaltanlagen |
|
|
|
|
|
0,8 Tage
(7 Std.) |
Wiederholungskurs
mit praktischen
Übungen an nicht
aktiven Anlagen |
Wiederholungskurs
mit innerbetrieblichen
Schalthandlungen |
|
|
|
|
|
1 Tag
(9 Std.) |
Theoriekurs mit
Revision von
Luft- und SF6-
gasisolierten Anlagen |
Theoriekurs mit
Revision der
Schaltanlagen |
|
|
|
|
|
1 Tag
(9 Std.) |
*Grundkurs für
erfahrene EFK/EUP mit
praktischen Übungen
an nicht aktiven
Anlagen
|
* Grundkurs für
erfahrene EFK/EUP mit
innerbetrieblichen
Schalthandlungen |
|
|
|
|
|
1 Tag
(9 Std.) |
|
Grundkurs für erfahrene
EFK/EUP mit Revision
der Schaltanlagen |
|
|
|
|
|
2 x 0,5
Tage
(9 Std.)
|
|
Grundkurs (Theorie) für
erfahrene EFK/EuP im
Schichtdienst mit
Revision der Schalt-
anlagen
|
|
|
|
|
|
*
2 Tage
(18 Std.)
|
* Grundkurs
Erstunterweisung mit
praktischen Übungen
an nicht aktiven
Anlagen
|
* Grundkurs
Erstunterweisung mit
innerbetrieblichen
Schalthandlungen
|
|
|
|
|
|
3 Tage
(27 Std.) |
Grundkurs mit
anspruchsvollen
Übungen an nicht
aktiven Anlagen
im Ringnetz |
Grundkurs mit
anspruchsvollen
innerbetrieblichen
Schaltungen im
Ringnetz
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Kosten: |
|
zzgl. Reisekosten
und Übernachtungs-
pauschalen |
|
|
|
|
|
- Die jeweils angegebene Seminardauer versteht sich
jeweils incl. Pausenzeiten.
* Die mit Sternchen versehenen Seminare werden
am häufigsten nachgefragt.
Weiterhin bieten wir an:
- Projektwoche Mittelspannung"
(für Schichtdienst-Personal)
- Vollausbildung Mittelspannungsschaltanlagen
(z.B. 3-5 Tage / 24-40 Std.)
- Unternehmensweite Aufbauorganisation
von Schaltberechtigten
- Die Teilnehmer erhalten sehr umfangreiche
farbliche gestaltete Seminarunterlagen
sowie viele weiterführende Original-Broschüren.
Sie wollen (und dürfen) sparen?:
- Wir akzeptieren einige Bildungschecks (bitte zuerst anfragen).
Falls Sie bzw. Ihr Unternehmen sowie das Seminar
die Voraussetzungen des NRW-Bildungsschecks erfüllen,
können Sie Ihre Kosten sogar um 50 % reduzieren.
Unser Unternehmen nimmt in Absprache miteinander
NRW-Bildungsschecks an, falls Sie sich bei einer entsprechenden
Beratungsstelle (vor Ihrer Beauftragung !!!) beraten
lassen.
HINWEIS: Das Bildungsscheck-Verfahren eignet sich jedoch
nicht für persönliche Einzelschulungen, welche wir
im Rahmen eines Coachings ebenfalls anbieten.
Hinweise dazu unter der Internet-Seite:
NRW-Bildungsscheck (bitte klicken).
1. Fotos und Schaltpläne Ihrer Mittelspannungsanlage
werden auf Wunsch in die Seminarpräsentation
eingearbeitet und es entsteht somit ein hoher
Praxisbezug zum Vorteil der Seminar-Teilnehmer.
2. Alle Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung
in zweifacher Ausführung, wunschweise auch in
englischer Sprache.
3. Für Ihr QM-System gemäß ISO 9001 erhält der
Teilnehmer auf Wunsch eine Kopie der Seminarbeurteilung,
damit das Thema "Schulungsbewertung" in Ihrem Hause
behandelt werden kann.
Bitte rufen Sie an oder senden uns eine E-Mail mit dem
untenstehenden Kontaktformular. Wir erstellen Ihnen ein
individuelles Angebot, passend zu Ihren Anforderungen.
Dipl.-Ing. Dieter Hetzel VDE VDI
Ingenieurbüro für
- Arbeitssicherheit
- Elektrische Energietechnik
- Schulungszentrum
Abelstraße 46
46483 Wesel
Tel. 0281-1643 870 (Büro)
Fax: 0281-1643 479
E-Mail: IB@Hetzel-Wesel.de
URL: www.Hetzel-Wesel.de
An dieser Stelle können Sie die Seminarbeschreibung
downloaden: Unterweisung zur Schaltberechtigung bis 36 kV
Beim Betrieb von Mittelspannungsschaltanlagen sind
umfangreiche Kenntnisse erforderlich. Die 5 Sicherheitsregeln
müssen unbedingt beherrscht und angewendet werden.
Weiterhin sind regelmäßig mindestens jährlich einmal
gemäß berufsgenossenschaftlicher Vorschrift DGUV Vorschrift 1
§ 4 Unterweisungen über die Sicherheit und den
Gesundheitsschutz bei der Arbeit durchzuführen.
Eine verantwortliche Elektrofachkraft muss jederzeit als
Anlagenbetreiber oder Anlagenverantwortlicher den
reibungslosen Betrieb der elektrischen Anlage sicherstellen.
Außerdem muss er ggf. im Rahmen seiner Personalauswahl
eine sogenannte "rechtssichere" Arbeits-Organisation
nachweisen.
Folgende Situationen können beispielsweise
neben den gesetzlichen Vorschriften zu einem erhöhten
Schulungsbedarf im Bereich der Mittelspannung, zur
Erlangung oder Fortbestand einer Schaltberechtigung führen:
1. Schalthandlungen werden nur selten durchgeführt:
Oftmals kann der Schaltberechtigte an den in Betrieb
befindlichen Mittelspannungsanlagen, welche er zu schalten hat,
keine (Übungs-)schalthandlungen durchführen. Die Folge ist,
dass über die Zeit hinweg das Wissen darüber verschwindet und
es im Fall von betriebsbedingten Schalthandlungen zu
folgenschweren Unsicherheiten und Unfällen führen kann.
2. Mitarbeiterwechsel:
Oftmals werden durch einen Mitarbeiterwechsel neu
eingestellte Elektrofachkräfte mit einer Technik konfrontiert,
die ihnen bisher unbekannt war. Sie sind damit bisher nicht
vertraut. Die Mitarbeiter können somit nur durch Ausbildung
und das Sammeln von Kenntnissen und Erfahrungen zur
Elektrofachkraft auf diesem Arbeitsgebiet werden.
3. Routine führt ggf. zur Fahrlässigkeit:
Auch bei erfahrenen Mitarbeiter schleichen sich über Jahre
Anwendungsfehler ein. Dies wird immer wieder bei den
praxisnahen Unterweisungen festgestellt. Routine kann ein
gefährlicher Risikofaktor bei der Arbeit sein. Im Rahmen von
Unterweisungen werden Handhabungsfehler verdeutlicht und
unterwiesen, so dass auch ältere Mitarbeiter die
Mittelspannungsanlagen und das Schaltzubehör wieder
bestimmungsgemäß und gemäß dem Stand
der Technik bedienen können.
4. Urlaubszeit und andere Personalengpässe
Oftmals werden Personalengpässe während der Urlaubszeit
nicht ausreichend berücksichtigt. Es werden Mitarbeiter
mit dem Betrieb der gesamten elektrischen Anlage
beauftragt, wobei das Schalten von Mittelspannungsanlage
nur unterbewußt vorausgesetzt oder sogar praktisch vergessen
wird. Es fehlen klare Schaltanweisungen, die den Mitarbeiter
verunsichern könnten. Somit sind Folgeunfälle nicht präventiv
ausgeschlossen.
5. Anlagenverantwortung gegenüber dem
VNB-Vertragspartner
Der Verteilungsnetzbetreiber (VNB) wünscht in der Regel
einen Ansprechpartner, welcher als Anlagenverantwortlicher
im Namen des "Sondervertragskunden" zur Verfügung steht.
Der Betreiber der Anlage muss dann eine geeignete Person
benennen.
Um all den Unsicherheiten und Unfallrisiken im Vorfeld und
während der Schalthandlung präventiv zu begegnen, müssen
die Schalthandlungen durch den (zukünftigen) Schalt-
berechtigten in Unterweisungsseminaren regelmäßig
(mindestens jährlich) unterwiesen bzw. geübt werden.
Es stehen zur Übung 12 luft- oder SF6-Schaltanlagen
mit 35 Schaltfeldern verschiedener Hersteller
(SIEMENS, ABB, SCHNEIDER, AEG) usw.
zur Verfügung !!!
Selbstverständlich können Sie auch das
notwendige Zubehör wie Hochspannungsprüfer,
Kapazitive Prüfsysteme, Betätigungsstangen
verschiedener Hersteller usw. in Augenschein nehmen.
Herr Dipl.-Ing. Hetzel hat sich als Fachkraft für
Arbeitssicherheit mit seiner mehr als
20-jährigen Tätigkeit im Bereich der Mittelspannungs-
technik spezialisiert. Es werden bundesweit
Mitarbeiterschulungen und Unterweisungen zur
Schaltberechtigung von Mittelspannungsanlagen gemäß
DGUV Vorschrift 1 und dem Arbeitsschutzgesetz durchgeführt.
Beispielsweise sind die Kunden aus der Industrie,
den Kommunen und dem Handwerk bisher an ihren
hauseigenen Schaltanlagen folgender Hersteller
unterwiesen worden:
- ABB (CALOR-EMAG) - Ratingen
- AREVA T&D (GEC Alsthom, AEG) - Frankfurt
- CEGELEC Frankfurt a.M.
- DRIESCHER - Wegberg
- DRIESCHER - Moosburg
- EIMERS - Hamminkeln
- EATON - Bonn
- ERNST ELLEY - Tostedt
- HORLEMANN - Uedem
- HORSTMANN - Heiligenhaus
- HUSEMANN - Gütersloh
- IPT (Peters-Thieding) - Wentdorf
- KRAFTLICHT - Herzfelde
- SCHNEIDER - Ratingen
- ORMAZABAL (MOELLER, F&G) - Krefeld
- ORMAZABAL - Spanien
- SIEMENS - Erlangen
- u.s.w.
Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von älteren
aktiven Anlagen, die in den letzten 50 Jahren gebaut
worden sind.
Der Schaltberechtigte muss vor Aufnahme seiner Tätigkeit
eine Gefährdungsanalyse durchführen. Er hat z.B. dabei zu
berücksichtigen, ob eine Nachrüstpflicht gemäß DIN VDE 0101
besteht, damit der Personenschutz gewährleistet ist.
Ebenso muss vor der Schalthandlung der Wartungs- und
Prüfzustand der Anlage bzw. des Zubehörs sowie der
persönlichen Schutzausrüstung analysiert werden.
Es wird bei den Unterweisungen in Wesel auf einen hohen
Fundus an Schaltzubehör zurückgegriffen. Auch die technische
Geschichte von Mittelspannungsanlagen ist ein interessantes
Themengebiet und dient dem weiterführenden Verständnis.
Ebenso können während der Unterweisung Bezugsquellen
von Zubehör und Persönlicher Schutzausrüstungen vermittelt
und Materialeigenschaften diskutiert werden.
In den Schulungs- und Unterweisungsräumen in Wesel
haben Sie die Möglichkeit, an (nicht aktiven) Mittel- und
Niederspannungsanlagen die wichtigen 5 Sicherheitsregeln
und die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung zu
erlernen bzw. zu üben.
Der Teilnehmer sollte nicht auf dem Standpunkt stehen,
dass der "notwendige Nervenkitzel fehlt", weil die
vorhandenen Schaltanlagen (in Wesel) bei allen
"Trockenübungen" spannungsfrei sind. Wir könnten diese
Anlagen jederzeit unter Spannung setzen, was wir jedoch
zu Simulationszwecken unterlassen.
Geübt werden praxisnah sehr viele Situationen, in die der
Schaltberechtigte kommen kann. Der Unterwiesene ist in der
Regel dankbar, dass die Übungs-Anlagen nicht unter Spannung
gestanden haben.
Jedem Teilnehmer der Unterweisung werden seine
Fehlhandlungen bewußt. Die Kunden sind immer wieder
überrascht, was alles falsch gemacht werden kann. Für
alle Beteiligten ist es oft unfassbar, wie schnell durch
unachtsames Handeln ein schwerer elektrischer
Unfall entstanden wäre.
Das Ing.-Büro Hetzel blickt deshalb auf Grund einer
praxisbezogenen Unterweisung nachweisbar auf eine
hohe Kundenzufriedenheit und auf aussagefähige
Referenzen zurück. Bitte lassen Sie sich beraten.
Zusätzlich zu den Unterweisungen in Wesel werden
selbstverständlich auch INHOUSE-Unterweisungen
an Ihren eigenen (aktiven) Anlagen angeboten.
Dabei besteht jedoch der Nachteil, dass Anlagen
oft nicht freigeschaltet werden können und ausschließlich
Schalthandlungen und Anwendungsfehler nur besprochen
werden können. Manchmal werden Wartung- und
Prüftermine zur parallel durchzuführenden
Unterweisung genutzt, um einen größtmöglichen
Praxisbezug zu erreichen.
Das Ing.-Büro Hetzel führt regelmäßig Unterweisungen
zur Schaltberechtigung durch. Es sind jederzeit
(auch samstags und sonntags) Unterweisungs-
termine und kurzfristig möglich.
Zwecks Terminabsprache rufen Sie bitte an,
nutzen das unten stehende Online-Formular
oder unseren Online-Shop oder senden eine
E-Mail an IB@Hetzel-Wesel.de.
Es wird ein personen- oder firmenindividuelles
Schulungspaket entsprechend denoben genannten
Organisationsformen zusammengestellt. Die Seminare
bestehen aus mehreren Modulen (Seminarinhalte):
Modul A: Theoretische Unterweisung und Kenntnisprüfung
Modul B: Praktische Unterweisung und Kenntnisprüfung
Modul C: Fachpraktische Unterweisungen im jeweiligen
Unternehmen vor Ort zusammen mit der
verantwortlichen Elektrofachkraft bzw. mit dem
Anlagenverantwortlichen
Es wird hiermit deutlich darauf hingewiesen, dass die
Teilnahme an den Unterweisungen nur ein kleiner,
jedoch sehr wichtiger Meilenstein bei der Erteilung
der Schaltberechtigung ist.
Ein Schulungsanbieter kann keine Schaltberechtigung
aussprechen bzw. erteilen, da eine Schulungsstätte
nicht weisungsbefugt ist. So können auch wir dieses nicht
für Sie leisten. Sie erhalten jedoch von uns einige
Musterformulare welche Sie für Ihren Betrieb nutzen können.
Der Teilnehmer wird erst nach einer entsprechenden
Gefährungsbeurteilung und durch die Einweisung und
Beauftragung seines Vorgesetzten gemäss der
Betriebssicherheitsverordnung als schaltberechtigte
Person benannt.
Dabei spielt seine Ausbildung, seine zeitnahe Tätigkeit
und seine Erfahrung eine wesentliche Rolle.
Der Schaltberechtigte ist eine Elektrofachkraft und
beherrscht die 5 Sicherheitsregeln sowie sämtliche
dazu notwendingen Unfallverhütungs-Vorschriften
(z.B. DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 3 usw. )
und Bestimmungen (z.B. VDE 0105-100, VDE 0132 usw.).
Der Schaltberechtigte muss ständig überlegt handeln.
Fahrlässigkeit führt zu erheblichen Personenschäden.
Angstzustände, Unwissenheit und Routinehandlungen können
bei falschen Schalthandlungen zu lebensgefährlichen
Verletzungen führen.
Deshalb:
Erlernen und üben Sie das sichere Verhalten
und Schalten an Hochspannungsanlagen.
Erhalten Sie sich einen Respekt vor der Schaltanlage
mit ihrer großen elektrischen Energie (=Gefahr),
jedoch reduzieren Sie Ihre Angst, in dem Sie wissen,
welche Gefährungen (=Einwirkung der Energie auf
den Menschen) von dieser Energie ausgehen.
Schalthandlungen wollen wohl bedacht sein.
Bitte beachten Sie die einzelnen Unterweisungen
zur Schaltberechtigung bis 36 kV in der Seminarübersicht
und fragen dabei ein individuelles Angebot passend
zu Ihrem Unternehmen an. Ein Seminar- und
Besprechungsraum steht zur Verfügung.
Bitte nutzen Sie und Ihre Kollegen die Möglichkeit,
sich abgesondert vom üblichen Tagesgeschäft beraten
und unterweisen zu lassen.
Dipl.-Ing. Dieter Hetzel VDE VDI
Ingenieurbüro für
- Arbeitssicherheit
- Elektrische Energietechnik
- Schulungszentrum
Abelstraße 46
46483 Wesel
Tel. 0281-1643 870
Fax: 0281-1643 479
E-Mail: IB@Hetzel-Wesel.de
URL: www.Hetzel-Wesel.de
|