Neue "5 Sicherheitsregeln" im Bereich der Photovoltaik
2. Nov. 2016
Bitte beachten Sie die "neuen" 5 Sicherheitsregeln für Photovoltaik-Anlagen gemäß DGUV Information 203-080.
1. Abschalten
- Freischalten der AC-Seite
- Wenn möglich, DC-Seite freischalten,
ansonsten DC-Seite stromlos schalten.
2. Gegen Wiedereinschalten sichern
3. - Spannnungsfreiheit auf der AC-Seite prüfen
- Stromfreiheit auf der DC-Seite prüfen
Soweit möglich: Arbeitsstelle von speisenden
Spannungsquellen (PV-Module trennen)
Gegebenenfalls: Spannungsfreiheit feststellen
oder Erreichen der reduzierten
Spannung feststellen
4. Soweit erforderlich und möglich: Erden und kurzschließen
5. Benachbarte berührbare unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken.
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Neue Sicherheitskennzeichnung für elektrische Anlagen > 1kV (DGUV Information 203-016)
2. Nov. 2016
Im April 2016 wurde die Kennzeichnung von Arbeitsbereichen an elektrischen Anlagen mit Nennspannungen über 1 kV neu geregelt. Die neue Farbgebung ist im Rahmen der Schaltberechtigung von verantwortlichen Elektrofachkräften zu berücksichtigen. Es wurde ein dreistufiges Farbkonzept eingeführt, um Annäherungsunfälle bei Arbeiten an oder in der Nähe von Hochspannungsanlagen in Zukunft zu vermeiden. Das Konzept sieht vor, dass vergleichbar mit der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A1.3
1. die Farbkombination "rot/weiss" ein absolutes Halt für den Menschen bei einer Absperrung vorsieht. Es droht die unmittelbare Gefahrenzone. Dies ist vergleichbar mit der rot/weißen Verbotsfunktion einer Beschilderung.
2. die Farbkombination "gelb/schwarz" eine warnende Absperrung zu einer annähernden Energiezone vorsieht. Gelb/schwarze Absperrungen dürfen nicht über- oder unterschritten werden, weil Arbeitsbereiche hier nicht freigegeben sind. Dies ist vergleichbar mit der gelb/schwarzen Warnfunktion einer Beschilderung.
3. die neue Farbgebung "grün" eine Gefahrlosigkeit darstellt und der zusätzlichen Kennzeichnung freigeschalteter Systeme und Arbeitsplätze dient.
Diese neue Farbgebung ist natürlich für den schaltberechtigten Elektroniker besonders im Rahmen der "5 Sicherheitsregeln" bei der Freigabe von Arbeitsbereichen zu berücksichtigen.