Soll eine Person eine abgeschlossene elektrische Betriebsstätte begehen?
Soll eine Person Hilfstätigkeiten in der Nähe von
spannungsführenden elektrischen Anlagen durchführen?
Soll eine Person beim Schichtdienst auftretende Fehler suchen?
Bis zu einer vorgegebenen Grenze ist dieses möglich, jedoch ausschließlich nur durch eine gesonderte Unterweisung der
versicherten Person. Sämtliche Arbeiten und die dabei vorhandenen Gefahren, Gefährdungen und Belastungen
müssen einer versicherten Person, welche keine
Elektrofachkraft ist, mitgeteilt und unterwiesen werden.
Die elektrotechnisch unterwiesene Person hat
besondere Aufgaben, Rechte und Pflichten. Sie muss laut berufsgenossenschaftlicher Vorschrift DGUV Vorschrift 1
(Grundsätze der Prävention) regelmäßig mindestens
einmal jährlich unterwiesen werden.
Das Ing.-Büro hilft den Vorgesetzten
bei der Unterweisung der EuP's.
DIENSTLEISTUNG - AUSBILDUNG - COACHING
Bitte lassen Sie sich ein Angebot erstellen.
Sämtliche Seminare werden Ihnen entsprechend Ihren
betrieblichen Gegebenheiten und Möglichkeiten
individuell angeboten. Der Durchführungstermin, der Veranstaltungsort und die Veranstaltungsdauer
werden mit Ihnen individuell abgestimmt.
Massgebliche Kriterien zur organisatorischen
Gestaltung des Seminares und somit der
Angebotserstellung sind:
- Gruppenstärke des Seminarteilnehmer
- Aus- und Vorbildung der Seminarteilnehmer
- Erfahrung der Seminarteilnehmer im jeweiligen
Arbeitsgebiet
- Zeitnahe Tätigkeiten der Seminarteilnehmer
- Bestmögliche Nutzung von verfügbaren
techn. Arbeitsmittel
Um die größte Effektivität der Schulung für die
Seminarteilnehmer zu erwirken, sind kleine Gruppenstärken zwischen 5 und 10 Personen besonders erwünscht.
Insbesondere bei praktischen Übungen und
Unterweisungen findet das individuelle technische
Coaching großen Anklang bei den Seminarteilnehmern.